Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hotel Schöne Aussicht

  1. Geltungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Hotel Schöne Aussicht, Schöne Aussicht 1, 78132 Hornberg (im Weiteren „Betreiber“, „Hotel“ oder „wir“ bzw. „uns“) und dem Kunden über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels („Hotelaufnahmevertrag“).
    2. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit das mit dem Hotel ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart wurde.
    3. Vertragssprache ist Deutsch.
  • Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
  1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Für das Zustandekommen von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt Ziffer III.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels, die mindestens in Textform vorliegen muss. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB ist abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, also den Vertrag nicht zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen, sofern mit dem Hotel nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  5. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
  • Preise, Zahlung, Leistungen
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann der Betreiber den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.

Durch das umfangreiche Angebot ist es möglich, dass saisonal
bedingte  Veränderungen aufkommen. Ein Austausch einer
gleichwertigeren Ware behält sich der Betreiber vor, wenn ein
einzelner Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein sollte und für
den Kunden zumutbar ist.

  1. a) Produktabbildungen sowie Zeichnungen oder Illustrationen gelten lediglich als annähernde Produktbeschreibung. Die Zimmerbeschreibungen sind nicht bindend. Da Lebensmittel Naturprodukte sind könne Abweichungen an Farbe, Konsistenz, Geschmack, Größe wahrscheinlich sein. Auch durch die handwerkliche Verarbeitung kann es zu Unterschieden kommen.
  2. b) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird eine Bestellung über eine längere Zeit benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit dem Betreiber mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen. Hier muss die Verteilung im Verhältnis stehen.
  3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht. Den vom Hotel angebotenen Büffets und Menüs liegen Mengenkalkulationen zugrunde. Sollten einzelne Komponenten eines Büffets nicht mehr vorhanden sein, sind diese vom Hotel durch eine gleichwertige Komponente zu ersetzen. Das Hotel verpflichtet sich dem Wohl und der Zufriedenheit der Gäste gleichermaßen, wie der Minimierung wegzuwerfender überschüssiger Waren.
  4. Rechnungen des Hotels sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Zahlungsverzug.
  5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im individuellen Vertrag vereinbart.
  6. Der Kunde wird gebeten, dem Hotel den Rechnungsempfänger bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Abreise aus dem Hotel mitzuteilen.
  7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind bis 3 Tage nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
  • Tiere sind in allen Räumen des Hotels wie Restaurant, Bar, Fitnessbereich, Wellnessbereich und Zimmer nicht
    gestattet.
  • Rücktritt des Hotels
  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
  •  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.   Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  1. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  • Stornierung durch den Kunden
  1. Stornierungen haben mindestens in Textform zu erfolgen.
  2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
    Das Hotel stellt in jedem geschlossenen Vertrag die geltenden Stornierungsfristen deutlich aus.
  3. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
  • Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
  • Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  1. Der Kunde hat dem Hotel die garantierte Teilnehmerzahl bei Bankett-, Konferenz- oder sonstigen Veranstaltungen bis 48 Stunden vor Ankunft mitzuteilen. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% bei Veranstaltungsbeginn wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
  2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
  4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so müssen erst die Kapazitäten überprüft werden und das Hotel kann zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
  5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
  6. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Reise-, Gruppen-, Seminar-, und Konferenzveranstaltungen, sind die Teilnehmerlisten dem Hotel spätestens 1 Woche vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Bei Exklusivbuchungen des Hotels sind die Teilnehmerlisten dem Hotel spätestens 2 Woche vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Das gilt des Weiteren für die Zimmerzuteilung der Personen sowie vorliegende Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten, die Agenda der Veranstaltung und weitere Informationen die der Betreiber als zwingend nötig erachtet, um die Veranstaltung planmäßig vorbereiten und durchführen zu können.
  7. Räumlichkeiten und Außenflächen sind durch das Alltagsgeschäft variabel bestückt und ausgestattet. Somit ist gesehenes Inventar nicht automatisch bei der eigenen Veranstaltung vorauszusetzen. Zudem behält sich das Hotel vor, parallele Veranstaltungen auszurichten.
  8. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist grundsätzlich bis 01:00 Uhr gestattet. Ab 00:00 Uhr berechnen wir einen Nachtzuschlag in Höhe von 50,00 € pro Stunde.
  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse
  1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
  3. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.
  • Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
  1. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt.
  2. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt eben-falls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht worden sind.
  3. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
  4. Fluchtwege und Notausgänge müssen von Gegenständen aller Art freigehalten werden.
  5. Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür die notwendigen Versicherungen abzuschließen.
  6. Der Einsatz von Pyrotechnik (auch Wunderkerzen, Nebelmaschinen oder anderes Feuerwerk) ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung kann Seitens des Hotels erteilt werden, sofern der Kunde eine entsprechende Versicherungspolice (Inventarversicherung zum Neuwert) nachweist.
  7. Der Kunde beschafft sich rechtzeitig alle für die Durchführung der Veranstaltung ggf. notwendigen behördlichen Erlaubnisse. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit der Veranstaltung. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Kunde verpflichtet, vor der Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren, etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Kunde das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
  8. Mitgebrachte Kuchen oder sonstige Speisen: Der Kunde ist für den Zustand der Kuchen/Speisen selbst verantwortlich. Sofern jemand durch den Verzehr der mitgebrachten Speisen einen Schaden erleidet, stellt der Kunde das Hotel von jeglicher Haftung frei.
  9. Wenn verbleibende Speisen des Buffets/Caterings mitgenommen werden möchten, gelten folgende Bestimmungen: Das Mitnehmen von Speisen gilt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Durch Zeitablauf, Transport, Unterbrechung der Kühlkette können Speisen erheblich schneller verderben. Insoweit kann das Hotel ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Speisen keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität übernehmen.
  • Haftung des Hotels
  • Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  • Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises beschränkt, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00. Schadensersatzansprüche außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
  • Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe an der Rezeption aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von € 8.000,00 versichert. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes dem Hotel geltend gemacht werden.
  • Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch und gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Bei Verlust, Nicht-Zustellung oder Nicht-Erfüllung kann von Seites des Hotels keine Haftung übernommen oder Schadensersatzansprüche des Kunden erfüllt werden.
  • Fundsachen bzw. liegen gebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kosten-erstattung nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von 3 Monaten aufbewahren. Danach werden die Gegenstände, sofern ersichtlicher Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben.
  • Haftung des Kunden
  • Der Kunde haftet für Schäden und Kosten an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
  • Information zur Streitbeilegung aus Onlineverträgen
  • Die Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission ist über folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sollten einmal Meinungsverschiedenheit aus unserem Vertrag entstehen, so sind wir bemüht diese in beidseitigem Interesse beizulegen. An der Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter info@schoeneaussicht.com
  • Schlussbestimmungen
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  • Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Mai 2022

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